Rechte

Zu was Mitglieder berechtigt sind

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Auf der Mitgliederversammlung, bei der Gestaltung des Vereinslebens und bei der Gestaltung des Hauses.

Jedes Mitglied kann eine eigene Idee, Vorstellung oder Fantasie im BDSM-Kontext in die Form einer Veranstaltung bringen, diese Veranstaltung planen und für alle interessierten Mitglieder durchführen.

Jedes Mitglied kann das gesamte Haus für ein langes Wochenende oder eine ganze Woche überlassen bekommen. Ob eine eigene Gruppe mitgebracht oder einfach Urlaub gemacht wird ist völlig egal. Lediglich kommerzielle Veranstaltungen auf eigene Rechnung sind unerwünscht.

Jedes Mitglied kann frei entscheiden, ob es durch Vereinsdienste im Rahmen von Bau- und Gartenwochen ein persönliches Guthaben erwirtschaften und den Verein voranbringen möchte oder nicht. Hat ein Mitglied eine Gestaltungsidee, kann es die Leitung einer Bau- oder Gartenwoche übernehmen.

Jedes Mitglied kann frei entscheiden, wann die Mitgliedschaft endet. Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch, eine Kündigung ist nicht notwendig. Erst wenn nach freundlicher Erinnerung der Mitgliedsbeitrag von € 100,00 für die nächsten 12 Monate bezahlt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.

Jedes Mitglied kann frei entscheiden, ob es anonym bleibt oder nicht. Natürlich müssen die Organe des Vereins wissen, wer Mitglied ist. Aber lediglich zwei der gewählten Vorstandsmitglieder können ein eventuell gewähltes Alias und den Klarnamen miteinander verknüpfen, um die administrativen Vorgänge abzuwickeln. Generell gehen wir mit den persönlichen Daten jedes Mitgliedes sehr sorgsam und diskret um.

Jedes Mitglied, welches an einer Veranstaltung teilnimmt, hat Anrecht nicht nur auf Teilnahme, sondern ebenfalls auf angemessene Unterbringung und Verpflegung. Die angemessene Ernährung und Unterbringung eines Gefangenen-Teilnehmers der Knastwoche unterscheidet sich sicherlich von der eines Teilnehmers an der Bondage-Woche.

Bei so vielen Rechten kann es vorkommen, dass alle recht haben aber niemand Recht bekommt

Je mehr wir werden, desto größer wird dieses Risiko. Dessen sind wir uns bewusst.

Um dieses Risiko in Grenzen zu halten, bemühen wir uns in erster Linie um den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und planen langfristig.

Langfristig planen heißt in unserem Fall:

Wir erstellen den Kalender für die Nutzung/Überlassung/Pflege des Hauses ab Oktober für das folgende Jahr. Bei Terminkonflikten bitten wir die betroffenen Mitglieder um Einigung.

Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet der Vorstand unter Wahrung der Interessen des Vereins. Die freien Zeiten im Kalender sind selbstverständlich spontan nutzbar.